FAQ: Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen

Wie kann ich den Darlehensvertrag abschließen?

1. Melden Sie sich auf unserer Plattform an

Klicken Sie auf „Jetzt zeichnen“ und geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an. Danach tippen Sie den angezeigten Sicherheitscode ein und klicken auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Link und Freischaltungscode.

2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten

Der Link in der E-Mail mit dem Freischaltungscode bringt Sie auf Ihre persönliche Seite. Ändern Sie hier über den entsprechenden Button Ihr Passwort und vervollständigen Sie danach Ihre persönlichen Daten. Zum Sichern der Daten klicken Sie auf „Speichern“.

3. Schließen Sie Ihre Beteiligung ab

Auf der Seite „Beteiligungserklärung“ erfassen Sie Ihren Kundenstatus, Ihre Angaben zur Angemessenheitsprüfung und Ihren Beteiligungsbetrag. Hier finden Sie ebenfalls ein Vertragsmuster und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Sind alle Angaben korrekt? Dann bestätigen Sie im entsprechenden Feld den Download der Vertragsunterlagen und klicken auf „Vertrag erstellen“. Ihren unterschriftsreifen Vertrag können Sie unter „Mein Konto“ einsehen und Sie erhalten ihn per E-Mail. Sofern Sie sich beteiligen möchten, drucken Sie die Vertragsunterlagen und das VIB bitte aus, unterschreiben den Vertrag und das VIB an den angegebenen Stellen und senden Sie bitte die Unterlagen an die angegebene Anschrift.

Folgeprozess:

Die Darlehensnehmerin prüft die eingegangenen Verträge. Nur ordnungsgemäße Verträge werden angenommen und gegengezeichnet. Verträge mit handschriftlichen Veränderungen und/oder Ergänzungen werden nicht akzeptiert. Die gegengezeichneten Vertragsausfertigungen werden eingescannt und in Ihrem Onlinezugang unter „Mein Konto“ zur Verfügung gestellt. Sobald der Darlehensvertrag angenommen und gegengezeichnet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Vertragseingangs und eine Zahlungsaufforderung. Nachdem der Geldeingang festgestellt wurde, wird Ihnen der Zahlungseingang per E-Mail bestätigt.

Wer ist zum Abschluss der Darlehensverträge berechtigt?

Nur natürliche Personen kommen als Darlehensgeber in Betracht. Bei diesem Beteiligungsprojekt sind vorrangig BürgerInnen aus Gengenbach, Berghaupten, Friesenheim, Hohberg und Ohlsbach zum Abschluss eines Darlehensvertrages berechtigt. Ab dem 01.08.2017 wird die Berechtigung ausgedehnt auf BürgerInnen aus Biberach, Lahr, Seelbach, Oberharmersbach, Zell a.H. und Nordrach.

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und die Darlehensnehmerin (Windenergie Gengenbach GmbH) grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen.

Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags und die Darlehensnehmerin schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit.

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen nachrangig gegenüber anderen nicht nachrangigen Gläubigern. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen ist, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Wird über das Vermögen der Darlehensnehmerin das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers auf Verzinsung, sowie auf Rückzahlung des Betrages des qualifizierten Nachrangdarlehens nachrangig zu den Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin gegenüber anderen Dritten zu behandeln.

 

Wer kann ein Nachrangdarlehen mit Nutzung Schwarmfinanzierungsausnahme gewähren?

Grundsätzlich kommen natürliche Personen sowie juristischen Personen als Darlehensgeber in Betracht. Juristische Personen müssen von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vertreten werden. Im Fall der Windenergie Gengenbach GmbH richtet sich das Angebot an natürliche Personen.

Ist das Investitionsvolumen begrenzt und was passiert bei einer Überzeichnung?

Das Gesamtvolumen der qualifizierten Nachrangdarlehen beträgt 2 Mio. Euro. Bei Überschreitung dieser Summe behält sich die Darlehensnehmerin vor, die entsprechenden Darlehensvertragsangebote abzulehnen.

Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvertrages beachten?

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf Ihrem Bildschirm. Mit der Registrierung geben Sie die notwendigen Daten für die Vertragserstellung an.

Ab wann und in welcher Höhe kann ich der Darlehensnehmerin ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Insgesamt ist das Volumen der qualifizierten Nachtangdarlehen auf 2 Mio. Euro begrenzt. Jede Privatperson kann sich mit einem Betrag zwischen € 1.000,- und € 10.000,- beteiligen. Der Betrag muss durch 500 teilbar sein.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Darlehensnehmerin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

 

Nein. Die Darlehensnehmerin ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Darlehensvertrag abzuschließen. Erfahrungsgemäß sind jedoch derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit ausgeschöpft. Nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann garantiert auch einen Darlehensvertrag bekommen. Je früher Sie sich aber registrieren und den Darlehensvertrag vollständig und unterzeichnet zurücksenden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Darlehensnehmerin einen Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen wird und Sie von der attraktiven Verzinsung profitieren können.

Bei diesem Beteiligungsprojekt sind vorrangig Bürger aus Gengenbach, Berghaupten, Friesenheim, Hohberg und Ohlsbach zum Abschluss eines Darlehensvertrages berechtigt. Ab dem 01.08.2017 wird die Berechtigung ausgedehnt auf Bürger aus Biberach, Lahr, Seelbach, Oberharmersbach, Seelbach, Zell.a.H. und Nordrach.

 

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Zielkonto wird Ihnen im Darlehensvertrag mitgeteilt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Im Darlehensvertrag wird eine Einzahlungsfrist bestimmt. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten. Erfahrungsgemäß sind derartige Bürgerbeteiligungsmodelle binnen kurzer Zeit ausgeschöpft. Stellen Sie also sicher, dass Ihr Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Darlehensnehmerin eingeht.

Was passiert, wenn ich zu wenig oder zu viel einzahle?

Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und die Darlehensnehmerin behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten. Sollte ein Betrag größer als der im Darlehensvertrag angegebene Betrag überwiesen worden sein, so überweist die Darlehensnehmerin den überschüssigen Betrag an das Auftraggeberkonto der Überweisung zurück.

Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit gemäß dem Darlehensvertrag in 10 gleichen jährlichen Raten auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Dieses finden Sie in Ihrem Online-Zugang unter persönlichen Daten. Eine Änderung der Bankverbindung ist bis zehn Tage vor Fälligkeit der Rückzahlung der jeweiligen Darlehensrate möglich.

Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen?

Der Darlehensgeber geht bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein.

Der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen ist nachrangig gegenüber anderen nicht nachrangigen Gläubigern. Das hat zur Folge, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber der Darlehensnehmerin solange und soweit ausgeschlossen ist, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Wird über das Vermögen der Darlehensnehmerin das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers auf Verzinsung, sowie auf Rückzahlung des Betrages des qualifizierten Nachrangdarlehens nachrangig zu den Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin gegenüber anderen Dritten zu behandeln.

Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.

Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) verwiesen.

Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?

 

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Darlehensverwaltungsportal einzugeben.

Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises mitgeteilt werden und werden dann vom Plattformbetreiber im Online-Zugang geändert.

 

Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?

Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine Mitgliedschaftsrechte. Insbesondere gewähren sie keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Darlehensnehmerin.

Werden Sicherheiten gegeben?

Nein. Die Darlehensnehmerin stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrangdarlehen zur Verfügung.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Ihnen stehen gesetzliche Widerrufsrechte zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zu den Widerrufsrechten finden Sie insbesondere in den Widerrufsbelehrungen im Darlehensvertrag.

Kann ich den Darlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?

Genauere Inforamtionen entnehmen Sie bitte dem Nachrangdarlehensvertrag.

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter "Meine Beteiligung" - "Persönliche Daten" auf der Beteiligungsplattform angegeben haben

Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?

Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf den Vermächtnisnehmer über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von dem bisherigen Darlehensgeber unter Nennung der Stammdaten des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an den übertragenden Darlehensgeber geleistet haben, so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Dem übernehmenden Darlehensgeber stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.

Bei Finanzgeschäften erhält häufig jede Partei einen Originalvertrag. Warum sieht die Online-Plattform nur EIN unterschriebenes Original vor?

 

Ein Vertrag kommt nach § 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande. Der von Ihnen unterschriebene Darlehensvertrag gilt als Ihr Angebot an die Darlehensnehmerin. Durch Gegenzeichnung nimmt die Darlehensnehmerin dieses Angebot an, und durch das Einstellen in den geschützten Kundenbereich und E-Mail-Benachrichtigung geht Ihnen die Annahme des Darlehensvertrags zu. Damit ist der Darlehensvertrag wirksam geschlossen und für beide Seiten bindend. 

Ein zweites Original hat also keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit, sondern dient nur der Dokumentation. Sie können das von uns in Ihren geschützten Onlinebereich eingestellte Dokument einsehen und herunterladen bzw. drucken.

 

Kann ich selbstständig Änderungen im Darlehensvertrag vornehmen?

Bitte nehmen Sie keine Änderungen im ausgedruckten Darlehensvertrag vor. Handschriftlich ergänzte bzw. veränderte Darlehensverträge werden zurückgewiesen.

Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?

Grundsätzlich ist eine nachträgliche Änderung des Darlehensbetrags nicht möglich. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Kann der von mir angegebene Darlehensbetrag von der Darlehensnehmerin geändert werden?

Nein, die Darlehensnehmerin kann den von Ihnen angegebenen Darlehensbetrag nicht von sich aus ändern.